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§ 50 SME-IFRSs für kleine und mittelgroße Unternehmen
1 Überblick
1 Der Bilanzierungsstandard IFRS for Small and Medium-sized Entities (kurz: SMEs) enthält gegenüber den „full IFRSs”
zahlreiche Erleichterungen (durch die Streichung von Wahlrechten aber auch Einschränkungen) in Bilanzierung, Bewertung, Ausweis und Konsolidierung (Rz 7),
eine (nach allgemeinem Urteil nicht weit genug reichende) Reduktion der Anhangsangaben.
Entgegen der nach den full IFRSs praktizierten kontinuierlichen Standardentwicklung soll der SME-Standard nur in größeren Zeitabständen von 2 bis 3 Jahren revidiert werden (SME.P16 und P17). Wegen einer solchen Überarbeitung vgl. Rz. 8 ff. Andererseits fördert der IASB intensiv die Anwendung des Standards auf globaler Ebene. So werden Unterrichtsmaterialien in Folienform in verschiedenen Sprachen vorgehalten und Unterrichtsveranstaltungen vor Ort durchgeführt. Spezialisierungen auf diesem Gebiet werden durch „questions and answers”-Projekte gefördert. Zu allem ist auf die Internet-Präsentation unter IASB.org zu verweisen.
2Die praktische Bedeutung der SME-IFRSs in Deutschland ist gering: Sie können nur freiwillig, ohne befreiende Wirkung von gesetzlichen Rechnungslegungspflic...