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§ 22 Leistungen an Arbeitnehmer, Altersversorgung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 19 in der ab 2013 anzuwendenden Fassung. Paragrafenzitate aus IAS 19 beziehen sich daher (sofern nicht explizit anders erwähnt) auf diese (neue) Fassung von IAS 19. Bezüglich der bis Ende 2012 gültigen (alten) Fassung von IAS 19 wird auf die 10. Auflage dieses Kommentars verwiesen.
Die mit dem Amendment vom Juni 2011 beschlossenen Neuerungen, die für ab beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden sind (wobei eine freiwillige frühere Anwendung nach IAS 19.172 zulässig ist), werden nachfolgend ausführlich dargestellt. Wurde nach altem Rechtsstand die Korridormethode angewendet, ist der Übergang auf die nunmehr einzig erlaubte OCI-Methode zum Beginn des Übergangsjahres (i. d. R. der ) retrospektiv nach IAS 8 durchzuführen ( IAS 19.173).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1Zielsetzung von IAS 19 ist die realistische und zutreffende Berücksichtigung von Leistungen für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (employee benefits), in erster Linie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss des verpflichteten Arbeitgeberunternehmens. Pensionsrückstellungen sind unter...