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NWB BB 5/2013 S. 134

GKV: Kein kostenloser Auslandsschutz

Seit Anfang 2013 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten keinen kostenlosen Schutz im Ausland mehr gewähren. Das bedeutet, dass Versicherte z. B. Behandlungen bei Krankheit oder den Rücktransport nach Deutschland zum größten Teil selbst bezahlen müssen.

Praxistipp

Sie oder Ihre Mandanten, die privat oder geschäftlich ins Ausland reisen, sollten daher rechtzeitig mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und sich um eine private bzw. zusätzliche Absicherung kümmern, um im Ernstfall keine bösen finanziellen Überraschungen zu erleben.