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NWB BB 5/2013 S. 133

Geschäftsführer haftet bei Wettbewerbsverstößen

Die beschränkte Haftung eines GmbH-Geschäftsführers kommt nicht zum Tragen, wenn das Unternehmen gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstößt. Denn in solchen Fällen handelt und haftet der Geschäftsführer persönlich (vgl. ).