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Kein subjektiver Fehlerbegriff bei bilanziellen Rechtsfragen
Der Große Senat des BFH hat seine Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff bei bilanziellen Beurteilungen aufgegeben. Das Finanzamt war bisher an die Bilanzansätze des Steuerpflichtigen gebunden, wenn die rechtliche Beurteilung der Bilanz aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zum Zeitpunkt der Aufstellung vertretbar war. Der BFH ändert seine Rechtsprechung und lässt nun bei objektiver Fehlerhaftigkeit eine Bindung des Finanzamts entfallen.
Streitig war die bilanzielle Beurteilung der verbilligten Handy-Abgabe. Dem großen Senat wurde folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: „Ist das Finanzamt im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung in Bezug auf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzrechtliche Rechtsfragen an die Auffassung gebunden, die der ...