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BMF 28.03.2013 IV C 5 - S 2332/09/10002, NWB 17/2013 S. 1268

Einkommensteuer | Pauschalsteuersatz für in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Künstler

Das zum Pauschalsteuersatz für in Deutschland kurzfristig abhängig beschäftigte ausländische Künstler Stellung genommen und das (BStBl 2002 I S. 707) wie folgt angepasst: Die pauschale Lohnsteuer beträgt 20 % der Einnahmen, wenn der Künstler die Lohnsteuer trägt. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer, beträgt [i]infoCenter „Beschränkte Steuerpflicht” NWB RAAAC-47056 die Lohnsteuer 25,35 % der Einnahmen; sie beträgt 20,22 % der Einnahmen, wenn der Arbeitgeber nur den Solidaritätszuschlag übernimmt. Der Solidaritätszuschlag beträgt zusätzlich jeweils 5,5 % der Lohnsteuer (Rn. 4.3 des Schreibens). Dies gilt erstmals für Einnahmen, die nach dem zufließen.