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Einkommensteuer | Nichtgewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende kein Verstoß gegen die Menschenrechte
Mit Beschluss durch einen Einzelrichter vom hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde-Nr. 45624/09 für unzulässig erklärt. Sie richtete sich gegen die Versagung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gegenüber Verheirateten ab 2004 (§ 24b EStG; vgl. , BStBl 2009 II S. 884). [i]infoCenter „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende” NWB LAAAD-20240 Die Voraussetzungen der Art. 34 und 35 der EMRK sind nicht erfüllt. Die Beschwerde ist unzulässig, da eine Verletzung der Konvention offensichtlich nicht vorliegt. Das Verfahren ist damit beendet.