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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 14-15 | Reisekosten-Reform: Neue gesetzliche Definition der „ersten Tätigkeitsstätte”

Der für das steuerliche Reisekostenrecht zentrale Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte” wird ab 2014 durch das erstmals gesetzlich definierte Tatbestandsmerkmal der „ersten Tätigkeitsstätte” ersetzt. Es kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis geben. Diese bestimmt sich zunächst nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen durch den Arbeitgeber. Fehlt eine solche Festlegung oder ist sie nicht eindeutig, sind zukünftig allein quantitative Kriterien maßgeblich.

Track 14 | Erste Prüfungsstufe: arbeits- und dienstrechtliche Festlegungen

Die Reisekosten-Reform ab 2014 ist jetzt unser Thema. In einer kleinen Serie stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor. Den Anfang macht heute die neue gesetzliche Definition der „ersten Tätigkeitsstätte”.

Nach der gegenwärtiger Rechtslage richtet sich die Höhe der abziehbaren Werbungskosten danach, wo ein Arbeitnehmer beruflich tätig wird: An einer regelmäßigen Arbeitsstätte oder auswärts? Davon hängt auch ab: Können die Aufwendungen durch den Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden? Ist ein geldwerter Vorteil für die Nutzung eines Dienst- oder Firmenwagens vorzunehmen? Nun,...