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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 R 4381/12 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist fraglich, ob ein Arbeitsgeber, der Arbeitnehmer verliehen und in den Arbeitsverträgen auf mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen geschlossene Tarifverträge verwiesen hat, bis zum ) seine Aufzeichnungspflichten verletzt hat und der Rentenversicherungsträger deshalb berechtigt ist, die Höhe der Arbeitsentgelte zu schätzen.

Fundstelle(n):
GAAAE-33748

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