Rückwirkung einer späteren Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung
Leitsatz
1. Nach der Rechtsprechung des BFH ist offen, ob einer späteren Rechnungsberichtigung Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung
zukommt ( DStR 2012, 1702).
2. Der BFH stellt jedoch klar, dass – soweit die Möglichkeit einer Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt
der erstmaligen Rechnungserteilung zu bejahen sei – die Rechnungsberichtigung von einer erstmaligen Rechnungserteilung abzugrenzen
sei. Dabei könne jedenfalls dann von der Berichtigung einer bereits zuvor erteilten Rechnung ausgegangen werden, wenn das
zunächst erteilte „Dokument”, das später berichtigt werden soll, zumindest die Merkmale des Rechnungsbegriffs des § 14c UStG
aufweist und daher Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur
gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (, BStBl II 2011, 734).
Tatbestand
Fundstelle(n): CAAAE-33369
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