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BMF 07.03.2013 IV D 2 –S 7105/11/10001, BBK 8/2013 S. 344

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Das BMF hat zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen und Abschnitt 2.8 UStAE mit Wirkung vom an entsprechend geändert. Damit reagiert das BMF auf die neue BFH-RechtsprechungS. 345 , wonach sich die organisatorische Eingliederung auch daraus ergeben kann, dass ein leitender Mitarbeiter des Organträgers als Geschäftsführer der Organgesellschaft tätig wird.

Hinweis:

Der [i]Zustimmungsvorbehalt allein reicht nicht ausneue UStAE nennt noch weitere Beispiele für eine organisatorische Eingliederung, stellt in Abschnitt 2.8 Abs. 11 aber auch klar, dass z. B. Zustimmungsvorbehalte zugunsten der Gesellschafterversammlung aufgrund einer Geschäftsführungsordnung für sich betrachtet keine organisatorische Eingliederung begründen .

Das [i]Übergangsfrist bis 31. 12. 2013BMF gewährt eine Übergangsfrist für Umsätze, die bis zum ausge...