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Bilanzierung | BFH gibt subjektiven Fehlerbegriff auf
Der Große Senat des BFH stellt bei Bilanzberichtigungen künftig nur noch auf die objektive Fehlerhaftigkeit der Bilanz ab und gibt den subjektiven Fehlerbegriff auf. Die Bilanzberichtigung kann also künftig nicht deshalb unterbleiben, weil die bisherige Bilanzierung aus Sicht [i]Nur objektive Bilanzfehler maßgebendeines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war.
Die Besteuerung [i]Gleiche Sachverhalte sollen gleich besteuert werdenmuss sich nach objektiven Kriterien richten und darf nicht von der subjektiven Einschätzung des Steuerpflichtigen abhängig sein. Ansonsten könnte es bei gleichen Sachverhalten zu unterschiedlich hohen Steuern kommen, weil die Steuerpflichtigen unterschiedliche, aber jeweils vertretbare Bilanzierungen vorgenommen haben.
Bliebe [i]Keine Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Bilanzaufstellunges beim subjektiven Fehlerbegriff, könnte der Steuerpflichtige zwischen zwei ve...