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Bilanzierung | BMF gewährt Übergangsregelung für Herstellungskosten zu den EStÄR 2012
Die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 sind im BStBl veröffentlicht worden – parallel dazu hat das BMF mit dem Schreiben vom eine Übergangsregelung getroffen zur Ermittlung der Herstellungskosten:
Zwar besteht nach dem neuen Abschnitt R 6.3 Abs. 3 EStÄR 2012 eine Einbeziehungspflicht für Teile der angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Das bisherige Einbeziehungswahlrecht nach R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 wird von der Finanzverwaltung also nicht mehr anerkannt.
Aber [i]BMF erkennt weiterhin Einbeziehungswahlrecht an das BMF beanstandet es nach seinem neuen Schreiben vom 25. 3. 2013 nicht, wenn der Steuerpflichtige das bisherige Einbeziehungswahlrecht weiterhin ausübt. Das so...