Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
1. Aufl. 2013
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VIII. Organisation des Berufs in der WPK (§§ 57, 58–61 WPO)
1. Allgemeines
WP und vBP erfüllen im Bereich der Wirtschaft eine wichtige öffentliche Aufgabe. Der Berufsstand der Wirtschaftprüfer und vereidigten Buchprüfer nimmt deshalb eine besondere Stellung ein. Die Öffentlichkeit erwartet von den Wirtschaftsprüfern ein hohes Maß an unabhängiger und gewissenhafter Arbeit, vor allem im Bereich der von Ihnen durchgeführten gesetzlichen Abschlussprüfungen. Die Anforderungen an den Berufsstand der WP und vBP sind deshalb bezogen auf ihre Berufsgrundsätze besonders hoch. Das erfordert eine wirkungsvolle Berufsaufsicht verbunden mit einer Kontrolle der Qualität der beruflichen Arbeit und besondere Anforderungen an das Wirtschaftsprüferexamen. Die damit verbundenen Aufgaben werden von der WPK wahrgenommen. Diese hat im Berufsrecht der WP eine zentrale Funktion und umfangreiche Befugnisse. Sie hat sich – ebenso wie der wirtschaftsprüfende Beruf – selbst ein Leitbild gegeben, aus dem hier folgende Kernsätze zitiert werden:
„Die Wirtschaftsprüferkammer ist die vom Gesetzgeber im Jahre 1961 errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute ...