Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
1. Aufl. 2013
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VII. Das System der Qualitätskontrolle (QK)
1. Grundlagen und Grundsätze
1.1 Allgemeines
In § 55b WPO ist die Schaffung, Überwachung und Durchsetzung eines Qualitätssicherungssystems vorgesehen. Um gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen zu dürfen, müssen alle WP- und vBP-Praxen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle vorweisen können. Eine Pflicht zur Einhaltung strenger Qualitätsmaßstäbe ergibt sich bereits aus den allgemeinen Berufspflichten. Der WP/vBP hat seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben (§ 43 Abs. 1 WPO). Nähere Regelungen zur Qualitätssicherung finden sich in der Berufssatzung. Eine weitere Konkretisierung der Qualitätsanforderungen erfolgt durch die VO 1/2006 „Zur Qualitätssicherung in der WP-Praxis„. Sie entspricht den internationalen Standards. Der Ausschuss Qualitätssicherung der WPK wird sich im Jahr 2013 mit einer Überarbeitung der VO 1/2006 befassen. Inhaltlich soll insbesondere die Skalierung des Qualitätssicherungssystems und erforderliche Modernisierungen eingearbeitet werden.
1.2 Gründe
Die externe Qualitätskontrolle verfolgt rechtspoli...