Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
1. Aufl. 2013
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I. Grundlagen des Berufsrechts
1. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 1 WPO)
1.1 Allgemeines
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer führen als ihre Kernaufgabe betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, hauptsächlich gesetzliche Jahresabschlussprüfungen wirtschaftlicher Unternehmen (§ 2 Abs. 1 WPO). Die Wirtschaftsprüfer haben sich selbst ein Leitbild gegeben. Die ersten Sätze lauten wie folgt:
„Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen (WP), vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen (vBP) üben einen freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Dabei unterliegen sie umfassenden Verschwiegenheitspflichten. Sie dokumentieren ihre Tätigkeit durch die Verwendung des Berufssiegels„.
Das Berufsgesetz, die Wirtschaftsprüferordnung, sieht das nüchterner und formeller. Danach sind Wirtschaftsprüfer Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. Die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und staatlichen Pr...