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Anforderungen an Berufsqualifikation bei Heilbehandlungen
Nach § 4 Nr. 14 Buchst. 1 UStG sind die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker steuerfrei. Voraussetzung ist u.a., dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnlichen Leistungen erbringt und er die dafür erforderliche berufliche Qualifikation besitzt, damit die Heilbehandlungen unter Berücksichtigung der beruflichen Ausbildung der Behandelnden eine ausreichende Qualität aufweisen.
Leitsatz
Ein Podologe verfügt im Regelfall über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn er die staatliche Prüfung zum Podologen (§ 4 PodG) mit Erfolg abgelegt hat.
Sachverhalt
Ein Podologe (A) und eine medizinische Fußpflegerin (B) betreiben eine mobile podologische Praxis in Form einer GbR. Die vom beteiligten Podologen ausgeführten Umsätze behandelte die GbR als steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, da der Gesellschafter A die gesetzlich geregelte Berufsausbildung d...