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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliches Verbringen – Übergangsregelung verlängert
Mit die Übergangsfrist bei der Anwendung der Vereinfachungsregelung für Unternehmer, die grenzüberschreitend Lieferungen im grenznahen Bereich ausführen (s. , BStBl 2012 I S. 1229), um sechs Monate verlängert. Die Übergangsfrist gilt dementsprechend für bis zum bewirkte Lieferungen.