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NWB Nr. 16 vom Seite 1149

Herstellungskosten – weiterhin Gleichlauf zwischen Handels- und Steuerrecht

[i]Hoffmann, NWB 14/2013 S. 969 (Gast-Editorial)Mit Schreiben vom NWB VAAAE-32907 hat das BMF ein „Nichtanwendungsschreiben” hinsichtlich der in den EStÄR 2012 enthaltenen Neuregelung der R 6.3 Abs. 3 EStR zum steuerlichen Herstellungskostenbegriff herausgegeben. Damit können Steuerpflichtige bei der Ermittlung der steuerlichen Herstellungskosten – vorerst – weiter nach der bisherigen Regelung (R 6.3 Abs. 4 EStR 2008) verfahren. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hin.

[i]Aktivierungspflicht für Kosten der allgemeinen VerwaltungDie EStÄR 2012 vom sehen eine Anhebung der steuerlichen Untergrenze der Herstellungskosten vor. Das – bisher auch für steuerliche Zwecke gültige – handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs sowie für freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung soll zu einer steuerlichen Aktivierungspflicht führen. [i] NWB 2012 S. 2051Hierzu führt der DStV aus: Die Auswirkungen dieser Neuregelung zeigen sich infolge der Abweichung zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wertuntergrenze u. a. in folgenden Punkten:

  • höherer Bilanzierungsaufwand und Mehrkosten seitens der Steuerpflichtigen,

  • zunehmende Abstimmungsschwierigke...