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BFH 10.1.2013 V R 31/10, StuB 7/2013 S. 272

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer „Dinner-Show”

(1) Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner-Show” kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. (2) Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der „Dinner-Show” um die Verbindung beider Elemente geht (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1999/2005; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 7 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurde in einem vor einem Hotelgebäude speziell hierfür aufgebauten Zelt eine Varieté-/Theatershow unter gleichzeitiger Bewirtung der Gäste veranstaltet. Bei einem Umsatz, der verschiedene Einzelleistungen und Handlungen umfasst, ist nach der Rechtsprechung des EuGH zur Bestimmun...