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OFD Frankfurt/M. 30.01.2013 S 2770 A – 53 – St 51, StuB 7/2013 S. 270

Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuerliche Organschaft und atypisch stille Gesellschaft

Es ist gefragt worden, ob

  1. eine GmbH, an deren Handelsgewerbe eine stille Beteiligung nach § 230 HGB besteht, die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist, Organgesellschaft und

  2. eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft, bei der sich die stille Beteiligung auf die gesamten Tätigkeitsfelder der GmbH erstreckt und die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist, Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG sein kann.

Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:

Zu 1.: Eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein.

Zu 2.: Eine GmbH & atypisch stille Gesellschaft, bei der sich die stille Beteiligung auf die gesamten Tätigkeitsfelder der GmbH erstreckt und die ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren ist, kann aber au...