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FG Köln Urteil v. - 1 K 4165/09 EFG 2013 S. 763 Nr. 10

Gesetze: EStG § 1 Abs 3EStG § 1a Abs 1 Nr 2 EG Art 39 EUVO Art 45a EStG § 26

Steuerpflicht: erweitert unbeschränkt

Wesentlichkeitsgrenzen i.S. des § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz

1) Die Ermittlung der Welteinkünfte im Rahmen der Beurteilung der Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 EStG erfolgt nach deutschem Recht.

2) Nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, bleiben unberücksichtigt, soweit vergleichbare Einkünfte auch im Inland steuerfrei sind.

3) Nach diesen Maßstäben bleiben niederländische Verluste aus einer in den Niederlanden eigengenutzten Wohnung unberücksichtigt, während niederländisches Arbeitslosengeld in die Berechnung einzubeziehen ist.

4) Diese Ermittlungsmethode ist europarechtskonform.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 20
DStRE 2013 S. 769 Nr. 13
EFG 2013 S. 763 Nr. 10
EStB 2013 S. 308 Nr. 8
IStR 2013 S. 474 Nr. 12
StBW 2013 S. 436 Nr. 10
AAAAE-33027

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