FG Köln Urteil v. - 15 K 3230/11 EFG 2013 S. 795 Nr. 10
Gesetze: EStG § 63EStG § 64
VO (EG) Nr. 987/2009 Art 60
VO (EG) Nr. 883/2004 Art 67
VO (EG) Nr. 883/2004 Art 68
EStG § 62
Kindergeld:
Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG nicht zulässig
Leitsatz
1) Ob der Leistungsanspruch i.S. des Art. 68 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) Nr. 883/2004 durch den Wohnort ausgelöst wird, bestimmt
sich nach den Vorschriften der VO (EG) Nr. 883/2004 und nicht nach den nationalen Regelungen der §§ 62 ff. EStG.
2) Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen
gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen.
3) Die Fiktion eines inländischen Kindergeldanspruchs des im EU-Ausland wohnhaften Berechtigten über die Verfahrensvorschrift
des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009, wonach im Rahmen einer sog. Familienbetrachtung unterstellt werden könne, dass alle Personen
einer Familie unter die Rechtsvorschriften des anspruchsgewährenden Mitgliedsstaats fallen und dort wohnen, ist nicht zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 795 Nr. 10 EStB 2013 S. 309 Nr. 8 GAAAE-33025
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