Keine Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten nach § 17 EStG bei fehlgeschlagener Beteiligung
Leitsatz
1) Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft geschieht - bis zur Verkörperung des Anteilsrechts in einer Aktienurkunde -
durch Übertragung der Gesellschaftsrechte durch Abtretung nach §§ 398 ff. BGB, danach durch Übereignung der Urkunde gemäß
§§ 929 ff. BGB.
2) Ein Anteilserwerb i.S. des § 17 EStG scheidet aus, wenn das Grundkapital einer AG in nicht verbriefte Stückaktien eingeteilt
ist und aufgrund der schuldrechtlichen Verpflichtung zum Erwerb von Aktien an einer AG eine Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen
Übergabe von - keine Gesellschaftsrechte verbriefenden - Nennbetragsaktien erfolgt.
Fundstelle(n): BAAAE-33018
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