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FG Düsseldorf 14.1.2013 11 K 3180/11 E, IWB 7/2013 S. 234

FG Düsseldorf | Regelmäßige Arbeitsstätte bei zeitlich befristeter Entsendung zur ausländischen Konzerntochtergesellschaft

Ein für drei Jahre zu einer ausländischen Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers entsandter Arbeitnehmer hat seine regelmäßige Arbeitsstätte an der betrieblichen Einrichtung der Tochtergesellschaft, so dass die Aufwendungen für die Fahrten zwischen der Wohnung im Ausland und der betrieblichen Einrichtung nur in Höhe der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abzugsfähig sind.

Hinweis:

Der Kl. war ab dem 1. 4. 2006 zunächst auf drei Jahre befristet zur ausländischen Tochtergesellschaft der inländischen Arbeitgeberin entsandt worden. Aufgrund von ungeplanten Verzögerungen musste der Entsendezeitraum dreimal verlängert werden und endete schließlich am 31. 12. 2011. Das FG Düsseldorf folgte der [i]Tätigkeit über drei Jahre ist nicht mehr gelegentlicher oder vorübergehender Natur Entscheidung des Finanzamtes, wonach der Kl. seine regelmäßige Arbeitsstätte an der...