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1 %-Regelung verfassungsgemäß
Bruttolistenneuwagenpreis als Bemessungsgrundlage zulässig
Nach Ansicht des BFH bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Ermittlung der Höhe des mit der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstfahrzeugs verbundenen Vorteils im Rahmen der 1 %-Regelung der Bruttolistenneupreis zugrunde gelegt wird.
Bruttolistenneuwagenpreis als Bemessungsgrundlage
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Bewertung der privaten Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens nach der 1 %-Regelung insoweit verfassungsgemäß ist, als der Nutzungswert nach dem inländischen Bruttolistenneuwagenpreis bemessen wird. Der Kläger war Geschäftsführer, dem sein Arbeitgeber einen gebraucht erworbenen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellte. Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem Lohnzufluss. Der damit verbundene geldwerte Vorteil wird gem. § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode besteuert. Der Nutzungsvorteil wird zwingend für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der ...