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Einkommensteuer | Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts
Das BFH-Urteil vom 20. 12. 2012 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erzielt ein Kind gewerbliche Einkünfte und steht ihm hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung zu, kann dieses Wahlrecht auch bei der für die Kindergeldfestsetzung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 notwendigen Ermittlung der Einkünfte des Kindes nur vom Kind und nicht vom Kindergeldberechtigten ausgeübt werden. (2) Hat das Kind das Gewinnermittlungswahlrecht wirksam ausgeübt, ist die gewählte Gewinnermittlungsart sowohl im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Kind als auch im Rahmen der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindergeldberechtigten der Ermittlung der Einkünfte des Kindes zugrunde zu legen.
Da...BStBl 2010 II S. 164