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Umsatzsteuer | Anforderungen an Berufsqualifikation bei Heilbehandlungen
Nach dem verfügt ein Podologe im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn er die staatliche Prüfung zum Podologen (§ 4 PodG) mit Erfolg abgelegt hat.
Die Klägerin ist eine GbR, an der ein Podologe und eine medizinische Fußpflegerin beteiligt sind. Strittig war, ob die Umsätze der Gesellschaft nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sind, die der beteiligte Podologe ausgeführt hat. Die Besonderheit des Falls ist, dass er die gesetzlich geregelte Berufsausbildung durch Ablegung der vorgesehenen Prüfung abgeschlossen hatte, ihm in den Streitjahren jedoch die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung als Podologe noch nicht erteilt war. Weil die berufliche Qua...