Anwendung von § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG auf Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder sparkassennahen Einrichtungen
Bezug:
Die o. g. Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern wird wie folgt geändert:
Die generelle Vertrauensschutzregel für Umsätze, die bis zum ausgeführt worden sind, wird aufgehoben.
Daher findet die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG für Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder sparkassenähnlichen Einrichtungen grundsätzlich in allen offenen Fällen keine Anwendung.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 7185.1.1-2/6 St33
Fundstelle(n):
AAAAE-32914