Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7185.1.1-2/6 St33

Anwendung von § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG auf Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder sparkassennahen Einrichtungen

Bezug:

Die o. g. Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern wird wie folgt geändert:

Die generelle Vertrauensschutzregel für Umsätze, die bis zum ausgeführt worden sind, wird aufgehoben.

Daher findet die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG für Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen oder sparkassenähnlichen Einrichtungen grundsätzlich in allen offenen Fällen keine Anwendung.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 7185.1.1-2/6 St33

Fundstelle(n):
AAAAE-32914