Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage anfallende Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben: Aufteilung und anteilige Berücksichtigung von 50 % der Kosten entsprechend eines ggf. geschätzten betrieblichen Nutzungsumfangs; Anwendung des Beschlusses des Großen Senats des (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672)?
Hinweis: Nach Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs durch wird das Verfahren fortgeführt.
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