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BFH  - VIII R 53/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 9 S 1, EStG § 52a Abs 10 S 10

Rechtsfrage

Schließt § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG im Streitjahr 2009 den Abzug von Schuldzinsen, die auf die Finanzierung eines Gesellschafterdarlehens entfallen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus, wenn die GmbH-Beteiligung bereits vor dem Veranlagungszeitraum 2009 veräußert wurde?

Abzugsverbot; Nachträgliche Werbungskosten; Schuldzinsen; Veräußerung; Wesentliche Beteiligung

Fundstelle(n):
ZAAAE-32868

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