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FG Köln Urteil v. - 5 K 757/12 EFG 2013 S. 808 Nr. 10

Gesetze: GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1

Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage, einheitliches Vertragswerk

Leitsatz

Ein einheitliches Vertragswerk ist nicht gegeben, wenn der Veräußerer bzw. dessen Makler einem Bauunternehmen lediglich die Bewerbung durch ein entwickeltes Bebauungskonzepts erlaubt, ohne mit diesem Bauunternehmen aufgrund von Abreden durch abgestimmtes Verhalten zusammenarbeiten, um auf die Bebauung des Grundstücks hinzuwirken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 726 Nr. 13
DStZ 2013 S. 332 Nr. 10
EFG 2013 S. 808 Nr. 10
KÖSDI 2013 S. 18489 Nr. 8
StBW 2013 S. 345 Nr. 8
WAAAE-32775

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