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BFH 10.1.2013 XI B 33/12, NWB 14/2013 S. 982

Umsatzsteuer | Rechnungsberichtigung setzt erstmalige Rechnung voraus

Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer im Abzugsjahr eine Rechnung besitzt. Bei einem Mietvertrag, in dem ein monatliches Mietentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart ist, ist diese nach dem nur in Verbindung mit entsprechenden monatlichen Abrechnungsbelegen (z. B. Bankbelegen) zu bejahen.

Anmerkung:

Bei Verträgen über — wie im Streitfall — Dauerleistungen (z. B. Mietverträgen) wird der abgerechnete Leistungsgegenstand, nämlich die Vermietung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Monat), als Teilleistung i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete (einschließlic...