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NWB Nr. 14 vom Seite 998

Die Qualifikation aktivischer Gesellschafterkonten

Gesellschaftsrechtliche Einordnung und deren Einfluss auf die steuerliche Behandlung

Michael Steger

Oftmals sind [i]Engelberth, NWB 21/2011 S. 1808Gesellschafter einer Personengesellschaft auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten auf die Entnahme von Geldbeträgen aus der Gesellschaft angewiesen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Diese Entnahmen können bei ausbleibenden Gewinnen und in Ermangelung entsprechender Kapitalrücklagen zu negativen Gesellschafterkonten führen. Da diese dann bilanziell auf der Aktivseite auszuweisen sind, spricht man in diesem Zusammenhang von „aktivischen Gesellschafterkonten”. Die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Einordnung dieser aktivischen Konten ist ein schwieriges Rechtsgebiet. „Kontoüberziehungen” eines Gesellschafters können entweder Eigenkapitalcharakter (z. B. bei Vorabentnahmen auf künftige Gewinnanteile) oder einen schuldrechtlichen Forderungscharakter aufweisen. Liegen gesellschaftlich veranlasste Entnahmen vor, dann wirken diese sich beispielsweise auf die Ermittlung des Eigenkapitalkontos i. S. des § 15a EStG, der Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG und des Thesaurierungsbetrags nach § 34a EStG unmittelbar aus. Eine Verzinsung des Anspruchs führt bei schuldrechtlicher Veranlassung zu einem betrieblichen Ertrag der Gesellschaf...BStBl 2009 II S. 272