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Einkommensteuer – Vermögensverwaltungsgebühr als Werbungskosten (FG)
Vermögensverwaltungsgebühren sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig, sofern diese im Zusammenhang mit einer Ertrag bringenden Kapitalanlage stehen und die Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile nachrangig ist (; Revision anhängig).
Hintergrund: Aufwendungen sind auch in vollem Umfang Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sie nicht nur der Erzielung von Erträgen, sondern auch der Sicherheit und dem Bestand der Kapitalanlagen dienen (§ 9 Abs. 1 EStG i.V.mit § 20 EStG a. F.).
Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Höhe Werbungskosten bei den Einkünften der Kläger aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2008 anzusetzen sind.
Die Kläger schlossen einen Vermögensverwaltungsve...