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Verwaltung einer Treuhandstiftung ohne bankenrechtliche Erlaubnis
Zulässigkeit in typischen und atypischen Fällen
Die Idee, eine Stiftung zu errichten, die dann den eigenen Namen tragen soll, stellt für immer mehr Deutsche ein erstrebenswertes Ziel dar. Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist aber aufgrund der zur Sicherung des Stiftungszwecks empfohlenen Mindestkapitalausstattung i. H. von 50.000 € bis 250.000 € und dem aufwendigen Errichtungs- und Anerkennungsprozedere selten kurzfristig realisierbar. Als interessante Alternative für potentielle Stifter und deren Berater bietet sich die unselbständige Stiftung (auch „Treuhandstiftung” genannt) an.
Nach aktuellen Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen existieren in Deutschland heute weit über 20.000 unselbständige Stiftungen (Pressemitteilung vom , abrufbar unter www.stiftungen.org), manche Stimmen sprechen sogar von bis zu 45.000. Die positive Resonanz, die die unselbständige Stiftung in der Praxis erfährt, ist dabei insbesondere auf die höhere Flexibilität bei der Ausgestaltung und die unkompliziertere Errichtung zurückzuführen. Wesentliches Merkmal der Treuhandstiftung ist, dass sie kein selbständiges Rechtssubjekt darstellt, sondern nur durch die Mitwirkung d...