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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 436/12

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 122 Abs. 2 S. 1, FGO § 47 Abs. 1

Zugang eines durch einfachen Brief übersandten Verwaltungsakts

Erschütterung der Zugangsvermutung bei behauptetem verzögerten Postlauf nur durch Vorlage des Briefumschlags

Leitsatz

1. Um die Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 1 Nr. 2 AO zu erschüttern, müssen sich aus dem substantiierten Vortrag des Steuerpflichtigen Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 AO ergeben.

2. Macht der Steuerpflichtige bzw. sein Prozessbevollmächtigter einen verzögerten Postlauf geltend und war dies für den Empfänger erkennbar, so hat der Empfänger zur Beweisvorsorge den Briefumschlag aufzuheben und der Behörde bzw. im Klageverfahren dem Gericht vorzulegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAE-32470

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