Zugang eines durch einfachen Brief übersandten Verwaltungsakts
Erschütterung der Zugangsvermutung bei behauptetem verzögerten Postlauf nur durch Vorlage des Briefumschlags
Leitsatz
1. Um die Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 1 Nr. 2 AO zu erschüttern, müssen sich aus dem substantiierten Vortrag des Steuerpflichtigen
Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 AO ergeben.
2. Macht der Steuerpflichtige bzw. sein Prozessbevollmächtigter einen verzögerten Postlauf geltend und war dies für den Empfänger
erkennbar, so hat der Empfänger zur Beweisvorsorge den Briefumschlag aufzuheben und der Behörde bzw. im Klageverfahren dem
Gericht vorzulegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAE-32470
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