Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des übertragenden durch den aufnehmenden Rechtsträger
Nichtigkeit der an einen BgA gerichteten Steuerbescheide
Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs mit der Zahlung
Leitsatz
1. Bei der Ausgliederung i. S. d. § 123 Abs. 3 UmwG handelt es sich nicht um den Übergang des gesamten Vermögens eines untergegangenen
Rechtsträgers, der zur Annahme einer Gesamtrechtsnachfolge im engeren Sinne von § 45 AO notwendig wäre, sondern um eine besondere
Übertragungsart, die es gestattet, anstelle der Einzelübertragung verschiedener Vermögensgegenstände eine allein durch den
Parteiwillen zusammengefasste Summe von Vermögensgegenständen in einem Akt zu übertragen.
2. Die Ausgliederung kann es dem aufnehmenden Rechtsträger ermöglichen, Steuererstattungsansprüche des übertragenden Rechtsträgers
aus eigenem Recht geltend zu machen, auch wenn der übertragende Rechtsträger von diesen Ansprüchen im Zeitpunkt der Ausgliederung
noch keine Kenntnis hatte.
3. Ein einzelner Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist weder Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne noch Körperschaftsteuersubjekt.
Bescheide über Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sind an die Trägerkörperschaft zu richten. Ihre Adressierung an den BgA
führt zur Nichtigkeit.
4. Erstattungsansprüche wegen Zahlungen auf unwirksame Steuerbescheide entstehen seit Inkrafttreten der AO 1977 ungeachtet
der materiellen Rechtslage mit der Zahlung. Das gilt auch dann, wenn die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen erst nach Ablauf
der Verjährungsfrist die Nichtigkeit des Steuerbescheids mitteilt (entgegen ).
5. Ein Einspruch oder eine Klage gegen den Steuerbescheid, der sich später als nichtig erweist, führt nicht als Geltendmachung
des Erstattungsanspruchs zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 745 Nr. 10 DAAAE-32469
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