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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1624/09

Gesetze: AO § 152 Abs. 2 S. 2, AO § 5, FGO § 102

Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei jahrzehntelang verspäteter Abgabe der Steuererklärungen

Leitsatz

Berücksichtigt das FA bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber einem leistungsfähigen Steuerpflichtigen, dass keine einzige der Einkommensteuererklärungen der Jahre 1994 bis 2006 rechtzeitig abgegeben wurde und setzt darauf hin einen Verspätungszuschlag i. H. v. ca. 5 % der festgesetzten Einkommensteuer fest, um mit dem spürbaren Verspätungszuschlag die künftige rechtzeitige Erklärungsabgabe zu bewirken, erfolgt die Festsetzung dem Grunde und der Höhe nach zu Recht.

Fundstelle(n):
TAAAE-32468

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