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FG Münster Urteil v. - 14 K 3829/09 G EFG 2013 S. 567 Nr. 7

Gesetze: UmwStG § 24, AO § 42, UmwStG 1995 § 18 Abs 4

Umwandlung: Auswirkung auf Gewerbesteuer; Gestaltungsmissbrauch

Gewerbesteuerpflicht von Aufgabe- oder Veräußerungsgewinnen nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995

Leitsatz

Ein Veräußerungsgewinn unterliegt gemäß § 42 AO auch dann der Gewerbersteuerpflicht gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995, wenn eine KapG ausschließlich zu dem Zweck, die gewerbesteuerlichen Rechtsfolgen des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 zu vermeiden, zunächst in eine PersG formumgewandelt wird, diese PersG dann in eine weitere PersG erfolgsneutral nach § 24 UmwStG a.F. eingebracht wird und nachfolgend Anteile an dieser (neuen) PersG veräußert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 7 Nr. 11
DStRE 2014 S. 616 Nr. 10
EFG 2013 S. 567 Nr. 7
Ubg 2014 S. 397 Nr. 6
VAAAE-32463

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