Die vom BFH im Zusammenhang mit den Bezügen eines die AG beherrschenden Vorstands aufgestellten (strengeren) Grundsätze zur
Beurteilung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Leistungsbeziehungen sind nicht auf die Rechtsbeziehungen zwischen
einer GmbH mit Beirat zu übertragen, auch wenn der Beirat für die Bemessung der Geschäftsführer-Gehälter allein zuständig
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): Nr. 4/2013 S. 218 DB 2013 S. 15 Nr. 8 DB 2013 S. 2179 Nr. 39 EFG 2013 S. 516 Nr. 7 EStB 2013 S. 230 Nr. 6 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 3 KÖSDI 2013 S. 18404 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2013 S. 579 StBW 2013 S. 344 Nr. 8 LAAAE-32462
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