Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater
Leitsatz
1) Betriebsausgaben für Fahrten, die ein Steuerberater im Vorlauf oder im Anschluss an einen Mandantenbesuch zwischen Wohnung
und Betriebsstätte durchführt, sind nur begrenzt auf die Höhe der Entfernungspauschale abziehbar.
2) Die Entfernungspauschale ist auch an Tagen in vollem Umfang - nicht nur hälftig - zu gewähren, wenn nur eine Fahrt zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte und im Übrigen Dienstreisen vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 470 Nr. 9 DB 2013 S. 15 Nr. 8 DStR 2014 S. 6 Nr. 12 DStRE 2014 S. 641 Nr. 11 DStZ 2013 S. 169 Nr. 6 EFG 2013 S. 419 Nr. 6 EStB 2013 S. 189 Nr. 5 GStB 2013 S. 225 Nr. 7 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 3 KÖSDI 2013 S. 18397 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2013 S. 418 StBW 2013 S. 390 Nr. 9 KAAAE-32458
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