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FG Düsseldorf | Nachweispflicht für Abzug von Auslandsspenden
Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und dies gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege nachweist.
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. der §§ 52 bis 54 AO können als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG). Dies gilt auch für Zuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen ist und die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 i. V. mit § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG steuerbefreit wäre, würde sie inländische Einkünfte erzielen (§ 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Für nicht im Inland ansässige Zuwendungsempf...