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Abmahnmissbrauch
Nach Aufforderung durch den Bundesrat am hat die Bundesregierung am ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch beschlossen. Abmahngebühren für die erste Abmahnung eines Verbrauchers werden auf 155,30 € begrenzt. Dadurch sollen die Verbraucher vor Massenabmahnungen von Bagatellverstößen geschützt werden (Entschließung des BR zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs, BR-Drucks. 91/13).