Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
NWB ZAAAD-94169 hatte der BFH entschieden, dass sich die organisatorische Eingliederung einer GmbH daraus ergeben kann, dass der Geschäftsführer einer GmbH leitender Mitarbeiter des Organträgers ist, der Organträger über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH verfügt und zur Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers berechtigt ist. Mit zur Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Stellung genommen und Abschn. 2.8 des UStAE angepasst.
Der UStAE wird mit Wirkung vom geändert. Die Regelungen dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Soweit die am vemeintlichen Organkreis beteiligten Unternehmer vor dem unter Berufung auf Abschn. 2.8 Abs. 7 UStAE in de...