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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 1171/11

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Feststellung der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen (AVI) für die Zeit vom 01. Januar 1957 bis 30. Juni 1990 und die Berücksichtigung der während dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelte.

Fundstelle(n):
LAAAE-32248

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