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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 2 U 82/12

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Anpassungsstörung aufgrund Arbeitslosigkeit kann nur dann als Unfallfolge anerkannt werden, wenn die Arbeitslosigkeit die wesentliche Ursache in den unfallbedingten körperlichen Funktionseinschränkungen hat.

Fundstelle(n):
RAAAE-32246

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