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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 2 AS 842/13 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Die wiederholte zweckwidrige Mittelverwendung (hier für Mietzahlungen) spricht dafür, dass der Leistungsempfänger bewusst die Miete nicht zahlt im Vertrauen darauf, dass Rückstände später übernommen werden. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt ( Anschluss an -B m. Hinweis auf ER -)

Fundstelle(n):
RAAAE-32220

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