Durch „pflichtwidrig unterlassene” Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter
gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige
Feststellung des Verlustes
Leitsatz
Der eine „pflichtwidrig unterlassene” Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichende
gesetzliche Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz GewStG i. d. F. des JStG 2007 gilt allein für die
erstmalige Feststellung des Verlustes, nicht dagegen für die Änderung des zuvor schon anderweitig festgestellten Verlustes.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 86 Nr. 3 DStR 2013 S. 10 Nr. 24 DStRE 2013 S. 866 Nr. 14 EFG 2013 S. 313 Nr. 4 EStB 2013 S. 188 Nr. 5 StBW 2013 S. 295 Nr. 7 KAAAE-32056
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