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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 07 | Auskunftsersuchen: Unterscheidung zwischen Strafverfahren und steuerlichem Ermittlungsverfahren

Der Steuerpflichtige hat nach einem aktuellen BFH-Urteil ein Rehabilitationsinteresse, wenn die Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.

Die Steuerfahndung darf das Ansehen eines Steuerpflichtigen nicht schädigen. Sie darf niemanden unnötig kriminalisieren. – Das hat der Bundesfinanzhof jüngst bekräftigt und damit die Rechte der Bürger gestärkt.

Im Streitfall geriet ein Steuerpflichtiger, der in leitender Funktion für einen Verein tätig war, ins Visier der Steuerfahndung. Im Verlauf des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurden auch die Räume des Vereins durchsucht. Der Verdacht der Steuerhinterziehung bestätigte sich jedoch nicht. Das Strafverfahren wurde daraufhin eingestellt. Kurz gesagt: Außer Spesen nichts gewesen. Hinsichtlich der Höhe der Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit für den Ver...